Nach Aufgabe der Grundstücksnutzung als Bürostandort beabsichtigt der neue Eigentümer die Ansiedlung von ca. 103 Wohneinheiten in insgesamt vier Gebäuden; vorgesehen sind Zwei- bis Vierzimmerwohnungen mit einem Anteil von ca. 40 zu 50 zu 10 Prozent. Das Baugrundstück soll durch eine Tiefgarage mit ca. 125 Einstellplätzen fast vollständig unterbaut werden; ca. 20 weitere Stellplätze werden oberirdisch auf dem Grundstück angelegt. Die Planungsüberlegungen sehen eine Zufahrt der Tiefgarage von der Rostocker Straße und eine Ausfahrt über die Schweriner Straße vor. Da ein zuvor bereits bebautes Grundstück wieder genutzt werden soll, das sich vollständig im Innenbereich befindet, wird der Bebauungsplan im Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" aufgestellt.
Bürger:innen, Anwohner:innen
2020: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "IV. Quartier/ Teil c, 2. Änderung"
Nicht bekannt (Investorenprojekt).
zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung, als Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und im Zuge der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Vorlage V 2018/0745